Mit der Aufnahme in die Kinderkrippe wird den Eltern das Anmeldeformular ausgehändigt und mit den Eltern eine schriftliche Buchungsvereinbarung (+Anlage zur Buchungsvereinbarung) getroffen. Sie ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und ist als Grundlage für die Förderung nach dem BayKiBiG jährlich neu zu vereinbaren.
Bei Änderungen der Betreuungszeiten im Laufe des Jahres sind die Buchungen durch neue Buchungs- und ggf. Elternbeitragsverein-barungen entsprechend anzupassen. Eine Minderung von Buchungszeiten (Änderungen) unterliegt einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird die gebuchte Zeit drei Mal im Monat überschritten, wird beitragsmäßig die nächst höhere Buchungszeit fällig.