Die Kündigung des Krippenplatzes bedarf der Schriftform. Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten aus, mit einer 3-monatigen Frist ohne Angabe von Gründen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung zum Ferienbeginn ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist ist auch dann zu beachten, wenn der Wechsel in den Kindergarten erfolgt.
Mit der Kündigung des Krippenplatzes endet nicht automatisch die Mitgliedschaft im Verein Hexennest e.V. sondern wechselt nur in die passive Mitgliedschaft. Die Vereinsmitgliedschaft ist schriftlich zu kündigen.
Bei Änderungen der Betreuungszeiten im Laufe des Jahres sind die Buchungen durch neue Buchungs- und ggf. Elternbeitragsverein-barungen entsprechend anzupassen. Eine Minderung von Buchungszeiten (Änderungen) unterliegen einer Kündigungsfreist von drei Monaten. Änderungen zur Buchungsvereinbarung sind ebenfalls schriftlich zu stellen.