Probezeit

Während der 4-wöchigen Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung möglich, der Monatsbeitrag wird nicht zurückerstattet.

Zur Eingewöhnung des Kindes ist es notwendig, dass ein Elternteil einige Zeit (ca. 2 Wochen) das Kind in die Kinderkrippe begleitet. Die Eingewöhnung ist erst nach Rücksprache mit den Erzieherinnen beendet. Während der Eingewöhnungszeit ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten. Sollte sich ein Kind während der Eingewöhnungszeit nicht in den Krippenalltag integriert haben, kann die Platzvergabe vom Vorstand zurückgenommen werden.