Durch Ausfüllen der Beitrittserklärung und regelmäßiger Überweisung des Jahresbeitrages kann man Mitglied im Verein HexennesT e.V. werden. Diese passive Mitgliedschaft einer Person kann jederzeit beginnen.
Voraussetzung zur Anmeldung und Aufnahme eines Kindes im Hexennest ist die Mitgliedschaft im Verein HexennesT e.V. (aktive Mitgliedschaft)
Die jährliche Beitragshöhe für die Vereinsmitgliedschaft beträgt mindestens € 30-. Die Beiträge sind einmal jährlich zu entrichten.
Zusätzlich zu den oben genannten Jahresbeitrag ist für die betreuten Kinder ein monatlicher Beitrag entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten. Es muss eine Einzugsermächtigung ausgefüllt werden. Die Abbuchung erfolgt Mitte des Monats. In Ferien-, Krankheits- und anderen Ausfallzeiten ist der volle Betrag zu entrichten. Nach einem mehr als zweimonatigen Rückstand in der Beitragszahlung trotz schriftlicher Mahnung erlischt der Anspruch auf den Krippenplatz. Geschwisterkinder, die gleichzeitig betreut werden, zahlen einen um 20% geringeren Beitrag. Falls die Betreuungsgebühren ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden soll, ist bei der Einschreibung, also noch vor Beginn der Probezeit, eine schriftliche Erklärung des Amtes vorzulegen, mit der die Dauer der zu leistenden Zahlungen bestätigt werden.
Die Mitgliedschaft im Verein Kinderkrippe HexennesT e.V. erlischt nicht automatisch mit der Kündigung der Kinderkrippe, sondern wechselt nur in die passive Mitgliedschaft. Über die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft ist eine separate schriftliche Kündigung an den Vorstand erforderlich.